Jetzt wird es kurz juristisch. Denn natürlich ist angesichts der Aufwände und Ressourcen, die auf Agenturseite, aber auch in Ihrem Unternehmen in Auswahlprozesse fließen, das Potential für Meinungsverschiedenheiten groß. Hier sind die wichtigsten anwendbaren Rechtsnormen.

Wie ist ein Pitch rechtlich einzuordnen?

Ein Pitch oder eine Ausschreibung ist eine Wettbewerbspräsentation oder ein Auftragsvergabeverfahren. Rechtlich gesehen zählt das als Preisausschreiben (§ 661 BGB) und stellt einen Spezialfall der Auslobung (§ 657 BGB) dar. Der Auftraggeber, der mehrere Agenturen zum Pitch einlädt, gibt ein bindendes Versprechen ab. Denn er verpflichtet sich damit, die ausgelobte Belohnung (Auftrag) dem Pitch-Gewinner zu entrichten.

Welche Ansprüche entstehen durch die Teilnahme am Pitch?

Bei der Ausschreibung bewerben sich Agenturen um den Preis der Auftragsvergabe. Der Auftraggeber entscheidet dann über die Preisvergabe. Mit der Zuerkennung des Preises an den Gewinner entsteht ein für die Agentur einklagbarer Anspruch auf die Belohnung.

Wenn sich der Auftraggeber später neu entscheidet und mit dem Pitch-Gewinner weder Vertragsverhandlungen aufnimmt noch den ausgelobten Vertrag schließt, macht er sich ihm gegenüber schadensersatzpflichtig.

Wie sind die Leistungen der Agenturen geschützt, wenn sie am Ende keinen Zuschlag bekommen?

Durch die bloße Teilnahme an einem Pitch – ob mit oder ohne Vergütung – verzichten Agenturen nicht auf die Rechte an den Vorlagen. Allerdings sind bloße Ideen wie Werbe- und Kommunikationsdienstleistungen (erarbeitete Ideen, Entwürfe, Konzepte usw.) als solche nicht urheberschutzfähig.

Dennoch hat die widerrechtliche Verwendung von Vorlagen rechtliche Folgen. Seit Ende April 2019 gilt das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, in dem der Schutz von vertraulichem Know-how und Geschäftsinformationen geregelt ist. Demnach hängt der Schutz im Detail davon ab, welche Vertraulichkeitsregelungen die teilnehmenden Agenturen getroffen haben.

So stellt beispielsweise ein ausdrücklicher Vertraulichkeitshinweis in den Präsentationsunterlagen explizit klar, dass die präsentierten Entwürfe ausschließlich der Pitch-Präsentation dienen und jede andere Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur untersagt ist.

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Muster-Agenturvertrag
Checkliste: Lohnt sich ein Pitch?
Checkliste: Kriterien bei der Agenturauswahl

Ist die Teilnahme am Pitch zu vergüten?

Wenngleich eine Entlohnung der Agenturen für ihre Aufwände sehr zu empfehlen ist, können die Teilnehmer vom Auftraggeber eine Vergütung weder automatisch erwarten (§ 632 BGB) noch gilt sie als stillschweigend vereinbart. Einen rechtlichen Anspruch auf ein Pitch-Honorar gibt es nur, wenn dieses ausdrücklich vereinbart wurde. Warum eine Entlohnung für die Teilnahme am Pitch trotzdem notwendig und auch zu Ihrem Vorteil ist, erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Warum Pitchhonorare wichtig sind

Oliver Klein

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